Klassen 11 und 12
Wichtige Termine
Klasse 11
17.08.2023Ausgabe der Leihexemplare für die Schüler der Klassen 11 von 10.00 - 12.00 Uhr im Raum D07
19.10.2023Abitur - was dann? Elternabend Kl. 11 zur Studien- und Berufsorientierung, 19.00 Aula
21.03.2024Besuch der Hochschule Coburg
27.05.202427.-31.05. Betriebspraktikum Kl.11
10.06.202410.-14.6.: Studienfahrt nach Dresden

Alle wichtigen Termine für die 12. Klassen findet ihr unter dem Menüpunkt 'Abitur'.
Regelung zur Abwesenheitskontrolle in den Klassenstufen 11 und 12
Verfahren bei Erkrankung
  • Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtages, meldet er sich bei dem Fachlehrer, bei dem er die nächste Stunde hat, dem Stammkursleiter oder dem Oberstufenleiter ab. Es erfolgt ein Eintrag in die Liste im Lehrerzimmer und auf dem Formular "Entschuldigung für stundenweises Fehlen".
    Dieses Formular legt der Schüler zusammen mit seiner Entschuldigung zeitnah allen Fachlehrern vor, deren Stunden er versäumt hat und gibt beides danach beim Stammkursleiter ab. (Das Formular kann unter "Downloads" heruntergeladen werden.)
  • Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse sind am ersten Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. (Sekretariat Dammstraße)
    Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von drei Unterrichtstagen vorzulegen.
  • Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn
    • die Erkrankung länger als 3 Tage dauert,
    • eine Kursarbeit, eine Prüfung, eine andere angekündigte Leistungskontrolle versäumt wird,
    • es die Schule im Einzelfall verlangt (bei Schülern, die durch häufiges Fehlen auffallen).
  • Andernfalls ist eine Entschuldigung durch die Eltern, bei volljährigen Schülern durch sich selbst, vorzulegen.
  • Planmäßige Arztbesuche sollten außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.
Verfahren bei nicht krankheitsbedingten Versäumnissen
  • In allen Fällen vorhersehbarer Verhinderungen muss rechtzeitig (spätestens 2 Tage vorher) ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung beim Stammkursleiter gestellt werden.
  • Diese Regelung gilt z. Bsp. für
    • Musterungstermine,
    • gerichtliche Ladungen, 
    • Fahrprüfungen,
    • Amtstermine u. ä.
    • sowie schulinterne Termine nach Festlegung der Schulleitung. 
  • Für Autobahnfahrten im Rahmen der Fahrschulausbildung erfolgt auf Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch die Fahrschule eine Freistellung ab der 5. Stunde. Dies gilt nicht, wenn in dem betreffenden Zeitraum eine Kursarbeit geschrieben wird.
  • Dringende familiäre Gründe erfordern in jedem Fall einen schriftlichen Antrag.
 Folgen von Versäumnissen
  • Jeder Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nachzuholen sowie sich entgangene Informationen zu verschaffen.
  • Versäumnisse, für die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Entschuldigung vorgelegt wurde, gelten als unentschuldigte Versäumnisse.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen hat ein Schüler keinen Anspruch auf einen Nachtermin für Leistungserhebungen. Für nicht erbrachte Leistungen kann ihm hierfür die Note "Ungenügend" bzw. 0 Wertungspunkte erteilt werden.
  • Wurden gefälschte Belege vorgelegt, werden Leistungsnachweise oder zugewiesene Nachtermine rückwirkend ungültig.
  • Für alle Versäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend §§51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes.
Seminarfach
Zur Vereinfachung der Themenfindung findet ihr hier in einer Datenbank die Themen der Seminarfacharbeiten seit 2002.

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Sonstiges
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Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Software um Freeware handelt, wenn sie zu Lehr- und Bildungszwecken genutzt wird. Andernfalls muss sie bezahlt werden. Genaue Informationen zur Lizenzierung findet man unter www.amzi.com.