Klasse 10
Wichtige Termine
Klasse 10
20.11.202320.-24.11.: Betriebspraktikum Klasse 10
07.02.202419.00 Uhr, Aula: Elternabend Klasse 10 Kurswahl
23.02.2024Abgabe der Belegungsbögen für die Gymnasiale Oberstufe und Wahl BLF Nawi, Fs
17.03.202417.-22.3.: Romfahrt Klassen 10
13.05.2024BLF De
15.05.2024BLF Ma
17.05.2024BLF Nawi
21.05.2024BLF En (bis 31.05.)
31.05.2024Mitteilung der Ergebnisse der schriftl. BLF
03.06.2024Nachtermin BLF De
04.06.2024Mitteilung zur zusätzlichen mdl. BLF
05.06.2024Nachtermin BLF Ma
05.06.2024zusätzliche mdl. Leistungsfeststellung (bis 12.06.)
07.06.2024Nachtermin BLF Nawi
10.06.2024Nachtermin BLF En (bis 12.06.)
12.06.2024Nachtermin Mitteilung der Ergebnisse der schriftl. BLF
14.06.2024Nachtermin Mitteilung zur zusätzlichen mdl. BLF
17.06.2024Nachtermin zusätzliche mdl. Leistungsfeststellung

Auszug aus der Thüringer Schulordnung betreffs "Bestehen der BLF":
§ 68 Bescheinigung einer dem Realschulabschluss gleichwertigen Schulbildung am Gymnasium
(3) Die besondere Leistungsfeststellung wird im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 10
abgehalten. Für ihr Bestehen gilt § 51 Abs. 1 und 2 Satz 1. Findet in den Fächern der schriftlichen Leistungsfeststellung auf Verlangen des Schülers eine zusätzliche mündliche Leistungsfeststellung statt, geht das Ergebnis der schriftlichen Leistungsfeststellung zu zwei Dritteln und das Ergebnis der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung zu einem Drittel in die Note der besonderen Leistungsfeststellung für das jeweilige Fach ein.
§ 51 Versetzung in der Regelschule und im Gymnasium
(1) Ein Schüler wird versetzt, wenn er, die zweite Fremdsprache in den Klassenstufen 5 und
6 ausgenommen,
1. in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erhalten hat oder
2. in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ und im Übrigen keine schlechtere Note
als „ausreichend“ erhalten hat oder
3. in höchstens einem Fach die Note „ungenügend“ erhalten hat, diese aber nach Absatz 2
ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ erhalten hat oder
4. in höchstens zwei Fächern die Note „mangelhaft“ erhalten hat, diese beiden Noten aber
nach Absatz 2 ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ erhalten hat.
(2) Ein Ausgleich ist gegeben
1. für je eine Note „mangelhaft“ durch zwei Noten „befriedigend“ oder durch eine Note „gut“
oder „sehr gut“,
Seminarfach
Zur Vereinfachung der Themenfindung findet ihr hier in einer Datenbank die Themen der Seminarfacharbeiten seit 2002.

Themen der Seminarfacharbeiten

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Festlegungen

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